Die meisten Arbeitnehmer und -geber zahlen Monat für Monat Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Wird eine Person arbeitslos, springt diese Versicherung ein und zahlt über einen gewissen Zeitraum einen Teil des vorherigen Gehalts aus. So sollen finanzielle Engpässe in der schwierigen Situation vermieden werden.
Das Wichtigste zum Arbeitslosengeld 1 zusammengefasst:
Welche Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 erfüllt werden müssen, lesen Sie hier.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Verdienst vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. In der Regel sind dies 60 Prozent des pauschalierten Nettoarbeitsentgelts.
Hier erfahren Sie, über welchen Zeitraum das Arbeitslosengeld 1 maximal gewährt werden kann.

Wichtige Informationen über das Arbeitslosengeld 1:
ALG 1 aufstocken Anspruch auf ALG 1 ALG-1-Rechner Kürzung des ALG 1 Leistungsnachweis Urlaub bei ALG-1-Bezug ALG 1 im Ausland beziehen Übergang von ALG 1 zu Hartz 4 Umzug bei ALG-1-Bezug Sperrzeit (ALG 1)
Inhalt
Wer hat ein Recht auf Arbeitslosengeld 1?

Nicht jede Person, die arbeitslos wird, hat Anspruch auf die Leistungen vom Arbeitslosengeld 1. Vielmehr müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Person muss arbeitslos sein.
- Sie muss sich persönlich bei der Agentur für Arbeit zunächst drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitsuchend und dann bei Eintritt der Erwerbslosigkeit arbeitslos gemeldet haben.
- Die Anwartschaftszeit muss erfüllt worden sein.
Was bedeutet der letzte Punkt aber genau? Die grundlegenden gesetzlichen Regelungen zum Arbeitslosengeld 1 sind dem SGB III – dem Dritten Sozialgesetzbuch – zu entnehmen. § 142 gibt nähere Informationen zur Anwartschaftszeit. Diese galt als erfüllt, wenn Personen innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis angestellt waren.
Bis zum 31. Juli 2018 galt außerdem die verkürzte Anwartschaftszeit für Personen, welche hauptsächlich kurzfristige Beschäftigungen ausüben. Hierunter können unter anderem Schauspieler oder Aushilfen fallen. Unter gewissen Voraussetzungen haben diese Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld 1, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist mindestens sechs Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Wann endet die Zahlung vom ALG 1?

Nachdem die Frage „Wer bekommt Arbeitslosengeld 1?“ geklärt ist, wenden wir uns dem Thema der Dauer der Auszahlung zu. Im Gegensatz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, welche die meisten als Hartz 4 kennen, wird das ALG I nämlich nur befristet ausgezahlt. Wie lange besteht also ein Anspruch?
Hierbei sind zwei Faktoren zu berücksichtigen. Zum einen ist entscheidend, wie lange Betroffene in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen. Zum anderen spielt auch das Alter des Leistungsbeziehers eine Rolle für die Dauer des Bezugs vom Arbeitslosengeld 1. Die folgende Tabelle zeigt, wie lange Arbeitslose Anspruch auf ALG 1 haben:
Anzahl der Monate, in denen in den letzten fünf Jahren ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestand | Beschränkung | Anspruch auf ALG 1 in Monaten |
---|---|---|
12 | 6 | |
16 | 8 | |
20 | 10 | |
24 | 12 | |
30 | nur nach Vollendung des 50. Lebensjahres | 15 |
36 | nur nach Vollendung des 55. Lebensjahres | 18 |
48 | nur nach Vollendung des 58. Lebensjahres | 24 |
Haben Sie also in den letzten fünf Jahren 16 Monate lang gearbeitet, erhalten Sie acht Monate lang Arbeitslosengeld I. Der Tabelle können Sie außerdem entnehmen, dass für ältere Betroffene der Anspruch auf maximal 24 Monate verlängert werden kann. Ist eine Person beispielsweise 56 Jahre alt und war in den letzten fünf Jahren 36 Monate lang beschäftigt, erhält sie 18 Monate lang die finanzielle Leistung.
Wie berechnet man das Arbeitslosengeld 1?

Hartz-4-Empfänger erhalten zusätzlich monatlich einen pauschalen Geldbetrag – dieser wird Regelsatz genannt. Eine solche Regelung existiert beim ALG 1 nicht. Hier ist entscheidend, wie hoch der Verdienst vor Eintritt der Arbeitslosigkeit war.
Die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeld 1 stellt nämlich das versicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt dar. Die Agentur für Arbeit errechnet zunächst, an wie vielen Tagen der Antragsteller in den vergangenen zwölf Monaten versicherungspflichtige Einkünfte erzielte. Anhand dieser Zahl und dem Bruttoarbeitsentgelt wird dann ein tägliches Durchschnittsentgelt ermittelt.
Von diesem Betrag werden Lohnsteuer und andere Abgaben abgezogen. Das Ergebnis ist das sogenannte Leistungsentgelt, hierbei handelt es sich um das pauschalierte Nettoarbeitsentgelt. Der eigentliche Betrag, der Arbeitslosen ausbezahlt wird, beträgt in der Regel 60 Prozent des Leistungsentgelts. Arbeitslosengeld-1-Empfänger mit Kind profitieren von höheren Zahlungen. Der ALG-1-Prozentsatz beträgt für sie laut § 149 SGB III 67 Prozent.
Wichtige Informationen zum Antrag auf Arbeitslosengeld 1:
Ablehnung des ALG-1-Antrags ALG 1 beantragen Vom ALG-1-Bezug abmelden Bewilligungsbescheid
Wie wird das Arbeitslosengeld 1 gezahlt?

Für Arbeitslose ist es natürlich nicht nur wichtig zu wissen, wie hoch ihr Anspruch ist. Viele fragen sich auch, wie die Arbeitslosengeld-1-Zahlung vonstattengeht – schließlich müssen Miete und andere finanzielle Verpflichtungen weiterhin pünktlich bezahlt werden.
Grundsätzlich wird das ALG 1 monatlich für den vergangenen Monat ausgezahlt. Der Betrag, der Ihnen also etwa für den September zusteht, steht Ihnen am ersten Werktag des Oktobers zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass die Auszahlung bargeldlos erfolgt. Es wird kostenlos auf Ihr Konto überwiesen.
Wie sieht es jedoch aus, wenn ein Arbeitslosengeld-1-Empfänger über kein eigenes Konto verfügt? In einem solchen Fall wird eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ ausgestellt. Diese kann bei jeder Bank zur Gutschrift eingereicht werden. Es entstehen Kosten von 2,85 Euro.
Soll die Auszahlung in bar erfolgen, müssen sich Arbeitslose an eine Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank wenden. Dort können sie die Zahlungsanweisung einreichen und erhalten dann den ihnen zustehenden Betrag. Für diese Dienstleistung wird eine pauschale Gebühr von 2,85 Euro erhoben. Zusätzlich entstehen weitere Kosten von maximal 7,50 Euro für die Auszahlung. Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt von der auszuzahlenden Summe ab.
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